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Kfz-Sachverständiger Thomas Meinen

Unfallgutachten und Bewertungen

Hilfe für Geschädigte nach einem Unfall

Als neutraler und unabhängiger Kfz-Sachverständiger bin ich seit 2017 hier vor Ort Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Erstellung von Unfallgutachten, Schaden- und Wertgutachten.

Wurden Sie unverschuldet an einem Verkehrsunfall beteiligt (Haftpflichtschaden), steht es Ihnen grundsätzlich frei, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der mit der Beweissicherung und der Ermittlung des Schadenumfanges zu beauftragen. Vorsicht bei dem Verweis des Unfallgegners auf einen Kostenvoranschlag. Im Haftpflichtschaden entstehen Ihnen hierdurch meist erhebliche finanzielle Nachteile, da z.B. keine Wertminderung in den Kostenvoranschlägen berücksichtigt werden. Als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro legen wir besonderen Wert auf unsere neutrale und weisungsfreie Erstattung von Unfallgutachten und Fahrzeugbewertungen.

sachverstaendiger

Kostenloses Ersatzfahrzeug

Nach einem Verkehrsunfall fällt das Fahrzeug meistens aus, da das Fahrzeug in den meisten Fällen nicht mehr verkehrssicher ist. Ein KFZ Unfall hat in der Regel mehr Folgen als nur ein beschädigtes Fahrzeug. Gerade auf dem Land, wenn der Wagen dazu benötigt wird, zum Arbeitsplatz und wieder nach Hause zu kommen.

Wir bieten Ihnen bei der Begutachtung des beschädigten Fahrzeug kostenfrei ein Unfall – Ersatzfahrzeug an. Sie bleiben mobil, während wir als KFZ – Sachverständiger in aller Ruhe Ihr Fahrzeug begutachten können.

Lassen Sie sich beraten

Wir sind Ihr verlässlicher Dienstleister für Schadengutachten und Fahrzeugbewertungen. Im Bereich des Sachverständigenwesens bieten wir Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum.

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Unfälle erfolgreich meistern – wissen, worauf es im Schadenfall ankommt

In unserer modernen Werkstatt haben wir mehrere Hebebühnen, einen Computerachsmessstand und div. Diagnosegeräte um auch versteckte Schäden zu ermittelt. Zudem sind immer div. Monteure anwesend um ggf. ein Fahrzeug zu zerlegen um auch verborgene Schäden aufzuzeigen.

Gerne können wir Sie über Ihre Möglichkeiten bei der Schadensregulierung informieren. Gerade Sie als Geschädigter sind »Herr des Geschehens« und nur Sie allein entscheiden, wen Sie mit der Schadensfeststellung und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen.

»TIP«: Die Kosten für das Gutachten gehören zum Gesamtschaden und müssen durch den Schädiger, bzw. der eintrittspflichtigen Versicherung getragen werden. Auf Wunsch rechnen wir das Sachverständigenhonorar direkt mit der Versicherung mittels Abtretungserklärung ab. So ersparen Sie sich eine Vorauszahlung und eventuelle Streitigkeiten mit der Versicherung.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!